Die Satzungen und die „Neufassungen“ (Ursprungssatzung inkl. der eingearbeiteten
Änderungssatzungen) der Satzungen bzw. Gebührenordnungen werden
als Information im Internet bereitgestellt.
Allein rechtsgültig sind die Satzungen in Form einer
amtlichen Bekanntmachung.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet
bereitgestellten Rechtsvorschriften übernimmt die Stadt
Ginsheim-Gustavsburg keine Haftung.