Beflaggung öffentlicher GebäudeAn folgenden Tagen müssen von 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit die öffentlichen Gebäude der Stadt Ginsheim-Gustavsburg beflaggt werden (sogenannte „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“):
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Beflaggung öffentlicher GebäudeAn folgenden Tagen müssen von 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit die öffentlichen Gebäude der Stadt Ginsheim-Gustavsburg beflaggt werden (sogenannte „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“):
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