Neues vom Stadtschreiber: Rundumversorgtvon Hans-Benno Hauf In einer schriftlichen notariellen[1] Vereinbarung zwischen einer Witwe und einem Landwirt in Ginsheim zur Übergabe einer Hofreite und zweier Ackergrundstücke in der Ginsheimer Gemarkung verpflichtet sich der Landwirt am 1. Oktober 1947 zusätzlich auf Lebenszeit laufende, unentgeltliche Ernährungsbeihilfen als Bringschuld zu gewähren:
Im Krankheitsfalle der Frau Witwe ist volle Verpflegung zu gewähren und herzurichten. Bei einem Krankenhausaufenthalt muss ergänzend zur Behandlung Unterhalt und Pflege übernommen werden. Frau Witwe gibt der Hoffnung Ausdruck, dass sich die Ehefrau von dem Landwirt für die Durchführung der Vereinbarungsbedingungen besonders zu ihren Gunsten einsetzen wird. Bleibt zu hoffen, dass die Witwe die Ernährungsbeihilfe viele lange Jahre in Anspruch nehmen konnte. [1] bekanntes Notariat in Groß-Gerau [2] zu liefern in der Zeit vom 1. bis 5. eines jeden Monats [3] zu liefern in den ersten fünf Tagen nach Beginn des Vierteljahres [4] zu liefern eine Woche nach Vornahme einer Hausschlachtung |