Gebühren
*Schnupperkurse
(maximal vier Unterrichtseinheiten) Die Gebühren der Musikschule Mainspitze sind Jahresgebühren,
die in 12 gleichen Teilbeträgen monatlich zu entrichten sind. Die
Gebührenpflicht bezieht sich auf das Musikschuljahr (01.08. eines Jahres bis
31.07. des darauffolgenden Jahres). Ermäßigung: Besuchen mehrere Mitglieder einer Familie die Musikschule Mainspitze oder belegt eine Person mehrere Kurse, ist für den Kurs mit der höchsten Gebühr der volle Betrag zu entrichten. Alle weiteren ermäßigen sich um 20 %. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Haushalten, die einen Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII nachweisen, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 50% auf alle Gebühren. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen. Die erforderlichen Nachweise bzw. Bescheinigungen sind beizufügen. Es kann lediglich nur eine Ermäßigungsart in Anspruch genommen werden. Bildungsgutschein: Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die neben dem monatlichen Regelbedarf sowie beim Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld gesondert berücksichtigt werden. Leistungen können im Einzelnen gewährt werden für unter anderem die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich; dazu gehören z. B. Beiträge für den Unterricht in Musikschulen. Unter dem folgendem Link können Sie sich informieren https://www.kreisgg.de/soziales/kinder-und-jugendhilfe/bildung-und-teilhabe/ ⇑ / Fachbereich 5 - Verwaltungsleitung, Gremien und Kultur / MusikschuleAufzug vorhandenneinrollstuhlgeeignetneinAnmerkungenFür einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. Telefonische Erreichbarkeit:
DateianhängeOnline-VerfahrenZugeordnete MitarbeiterDienstleistungen |