Neuwahl der Schiedsperson und deren Stellvertretung für Ginsheim-GustavsburgIn Ginsheim-Gustavsburg steht die Wahl einer neuen Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson an. Jede Kommune muss zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einrichten. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Sie wird von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Personen, die sich für die Ausübung des Schiedsamtes interessieren, können sich zur Wahl stellen. Für die Aufstellung zur Wahl gibt es bestimmte Ausschlusskriterien. Das Amt können Personen nicht bekleiden,
Als Schiedsperson soll nicht berufen werden, wer
Bewerbungen können bis Freitag, 17. November, an den Magistrat der Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, adressiert werden. |