Frühzeitige Beteiligung: Bebauungsplan "Feuerwehr Gustavsburg"Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr Gustavsburg“ in der Fassung vom 15.04.2024 gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 17.494 m² (1,75 ha) und beinhaltet Teilflächen der Dr. Herrmann-Straße und der Hermann-Löns-Allee unmittelbar nordöstlich des Bahnhofs Gustavsburg. Unmittelbar nördlich sowie nordöstlich
auf der gegenüberliegenden Seite der Herrmann-Löns-Alle grenzt die bebaute
Ortslage von Gustavsburg mit überwiegender Wohnbebauung. Südlich wird das
Plangebiet durch die angrenzende Bahnstrecke mit dem dahinterliegenden
Gewerbegebiet begrenzt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.
2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. §
4c BauGB ist nicht anzuwenden. Ziele und Zwecke der PlanungDie Stadt Ginsheim-Gustavsburg beabsichtigt, den bestehenden Feuerwehrstandort von der Beethovenstraße an den Standort des ehemaligen Bürgerhauses Gustavsburg zu verlagern. Der Aufrechterhaltung zeitgemäßer Anforderungen an Größe und Ausstattung der Feuerwehrgebäude, die über entsprechende Regelwerke kontinuierlich aktualisiert werden, sind durch die Lage am bisherigen Standort enge Grenzen gesetzt. Darüber hinaus sollen im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf
den westlich angrenzenden Flächen zwischen der Hermann-Löns-Allee und der
Dr.-Herrmann-Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerrichtung
einer Wohnbebauung geschaffen werden. Frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitDer Vorentwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr Gustavsburg“ mit Begründung, Artenschutzprüfung, Erschütterungsgutachten und abfallrechtlichen und geotechnischen Untersuchungen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden in der Zeit vom Montag, 17.06.2024, bis einschließlich Freitag, den 19.07.2024 hier einzusehen:
Ebenfalls können die genannten Unterlagen im Rathaus Ginsheim, Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg nach Terminvereinbarung eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Bitte nehmen Sie diesbezüglich im genannten Zeitraum Kontakt mit Matthias Richter per E-Mail oder per Telefon 06144/20-167 auf. Telefonische
Erreichbarkeit Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben
werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist
die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von StellungnahmenEs wird darauf hingewiesen,
dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der
Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen
Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer,
E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens von der Stadt Schwalbach am Taunus und dem von ihr mit
der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am
Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten
Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den
betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht,
sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der
betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung,
Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte
für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach
3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de. ⇑ / Herr Matthias RichterKontaktPostadresseGebäude: Rathaus GinsheimRaum-Nr.: 206 Stockwerk: 1. OG Schulstraße 12 65462 Ginsheim-Gustavsburg ![]() Zugeordnete Abteilungen
Dienstleistungen |