Frühzeitige Beteiligung: Bebauungsplan "Feuerwehr Gustavsburg"

Vorentwurf Bebauungsplan Bürgerhaus Gustavsburg
 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr Gustavsburg“ in der Fassung vom 15.04.2024 gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 17.494 m² (1,75 ha) und beinhaltet Teilflächen der Dr. Herrmann-Straße und der Hermann-Löns-Allee unmittelbar nordöstlich des Bahnhofs Gustavsburg.

Unmittelbar nördlich sowie nordöstlich auf der gegenüberliegenden Seite der Herrmann-Löns-Alle grenzt die bebaute Ortslage von Gustavsburg mit überwiegender Wohnbebauung. Südlich wird das Plangebiet durch die angrenzende Bahnstrecke mit dem dahinterliegenden Gewerbegebiet begrenzt.

Geltungsbereich Bebauungsplan Feuerwehr Gustavsburg

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Gustavsburg“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient, im Siedlungsbereich liegt und die maximale Grundfläche innerhalb des Plangebietes aufgrund der Größe des Geltungsbereichs von 17.494 m² weniger als 20.000 m² beträgt.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.


Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg beabsichtigt, den bestehenden Feuerwehrstandort von der Beethovenstraße an den Standort des ehemaligen Bürgerhauses Gustavsburg zu verlagern. Der Aufrechterhaltung zeitgemäßer Anforderungen an Größe und Ausstattung der Feuerwehrgebäude, die über entsprechende Regelwerke kontinuierlich aktualisiert werden, sind durch die Lage am bisherigen Standort enge Grenzen gesetzt.

Darüber hinaus sollen im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf den westlich angrenzenden Flächen zwischen der Hermann-Löns-Allee und der Dr.-Herrmann-Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerrichtung einer Wohnbebauung geschaffen werden.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr Gustavsburg“ mit Begründung, Artenschutzprüfung, Erschütterungsgutachten und abfallrechtlichen und geotechnischen Untersuchungen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden in der Zeit vom Montag, 17.06.2024, bis einschließlich Freitag, den 19.07.2024 hier einzusehen:


Zusätzlich sind die Dateien auf der Website der Planergruppe ROB www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (https://planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ abrufbar.

Ebenfalls können die genannten Unterlagen im Rathaus Ginsheim, Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg nach Terminvereinbarung eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Bitte nehmen Sie diesbezüglich im genannten Zeitraum Kontakt mit Matthias Richter per E-Mail oder per Telefon 06144/20-167 auf.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.


Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt Schwalbach am Taunus und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.


/ Herr Matthias Richter

Kontakt

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Tel.: 06144 20-167
Fax: 06144 20-416
richter@gigu.de
Webseite: https://www.gigu.de

Postadresse

Gebäude: Rathaus Ginsheim
Raum-Nr.: 206
Stockwerk: 1. OG
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg Adresse in Google Maps anzeigen

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